Hintergrund: Öko-Steuer, Kraft-Wärme-Kopplung und BHKW

Die Bundesregierung hat eine im jährlichen Rhythmus steigende Sondersteuer auf Strom, Mineralöl und Erdgas erhoben. Sie dient dem Ziel, den Energieverbrauch zu verteuern und damit Anreize zu höherer Energieeffizienz und bewußterem Umgang mit Energie zu liefern.

Die Einnahmen werden zur Entlastung der Sozialkassen genutzt und kommen so der Allgemeinheit wieder zu Gute. Vorteile und Schwächen des Gesetzes sollen hier nicht kommentiert werden. In den letzten Jahren hat es jedoch faktisch zu einem deutlich erhöhten Interesse an Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz von BHKW und Nahwärmenetzen geführt. Dazu trägt insbesondere bei, daß die Kraft-Wärme-Kopplung von der Besteuerung ausgenommen ist, soweit ein Mindest-Wirkungsgrad von 75% erreicht wird.

Der Text des Gesetzes ist abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/. Viele Informationen finden sich auch bei http://www.stromsteuer.de/. Ein Artikel zur Auswirkung der Ökosteuer auf die Benzin- und Heizölpreise findet sich unter http://www.upi-institut.de/.